Qualifizierte Signatur

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Begriff

Mit der sogenannten qualifizierten digitalen Signatur soll als Alternative zur analogen Unterschrift eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren.

Die qualifizierte digitale Signatur soll damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich kommen, ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte.

Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine sichere Signaturerstellungseinheit benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein.

Qualifizierte Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).

Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der Bundesnetzagentur.